Bei der lösungsorientierten Begutachtung steht im Vordergrund,
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die Eltern in ihrer Verantwortungsübernahme für ihre Kinder zu stärken
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die Ressourcen und Stärken der Familie für ein besseres Zusammenleben der Kinder mit beiden Elternteilen zu nutzen
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einen Beitrag zur Konfliktbefriedung bzw.- minderung zu leisten und
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auf die Erarbeitung einer einvernehmlichen und langfristig tragenden Lösung für die konkrete Familie hinzuwirken.
Bei einer lösungsorientierten Begutachtung wird deshalb auch Diagnostik, Beratung und Intervention miteinander kombiniert.
Bei der Diagnostik geht es vorrangig darum, sich ein Bild von der Paar– und Beziehungsdynamik, von der elterlichen Trennungs- und Konfliktdynamik sowie von den familiären Interaktionsprozessen und Kommunikationsmustern zu machen. Außerdem werden die Entwicklungsmöglichkeiten und Ressourcen des familiären Systems ausgelotet.
Beratung leistet die Sachverständige, indem sie die Eltern über die Auswirkungen der elterlichen Trennung auf die Kinder informiert, die Folgen hochkonflikthafter elterlicher Auseinandersetzungen auf die Kinder aufzeigt und über die Schädigungen im Hinblick auf die kindliche Entwicklung durch eine destruktive Trennungsdynamik informiert.
Bei der lösungsorientierten gutachtlichen Vorgehensweise werden verschiedene Interventionen während der Begutachtung versucht bzw. eingesetzt. Dies können z.B. Elterngespräche sein oder – mit dem Einverständnis der Eltern - Gespräche mit nicht direkt am Verfahren beteiligte Personen wie z.B. Großeltern oder neue Lebenspartner, aber auch die Vereinbarung und Umsetzung von konkreten Schritten und / oder Erprobungsphasen.
Auf die Sicht und das Erleben der betroffenen Kinder wird besonderes Augenmerk gerichtet.
Eine lösungsorientierte Begutachtung endet häufig mit einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen der Eltern zur weiteren Perspektive der Trennungs – und Nachscheidungsfamilie, insbesondere der Kinder. Über eine gutachtliche Stellungnahme oder ein Kurzgutachten werden diese in das Verfahren eingebracht. Das Familiengericht kann diese Vereinbarungen protokollieren oder gerichtlich genehmigen.
Lösungsorientiert arbeitende Sachverständige sind an einer Professionen übergreifenden Vernetzung und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachkräften interessiert.
Nicht in jedem Fall ist eine lösungsorientierte Begutachtung möglich. Manchmal führt z.B. die hartnäckige und nicht aufzulösende Kooperationsabwehr eines Elternteils oder beider Elternteile, die verschiedene Ursachen haben kann, dazu, dass nicht lösungsorientiert gearbeitet werden kann. Dann wird eine Begutachtung in der herkömmlichen Art und Weise durchgeführt und ein ausführliches schriftliches Sachverständigen-Gutachten mit Kindeswohl sichernden Empfehlungen an das Familiengericht gegeben.